Der Gründungszuschuss ist eine Subvention aus staatlichen Mitteln, die zur Förderung einer Existenzgründung genutzt werden. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit zahlt an Empfänger von Arbeitslosengeld einen Zuschuss, wenn diese sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Fördervorrausetzungen

Bezieher von Arbeitslosengeld I, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung durch den Gründungszuschuss gefördert werden, wenn der Antragsteller die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt:

  • Arbeitslosigkeit: Es werden nur tatsächlich arbeitslose gefördert. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit wird nicht gefördert. Es muss mindestens eine Arbeitslosigkeit von einem Tag bestehen.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
  • Tragfähigkeit der Existenzgründung: Die Existenzgründung soll aus der Arbeitslosigkeit führen und langfristig eine ausreichende Erwerbsgrundlage schaffen.
  • Persönliche und fachliche Eignung: Der Gründer muss gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.
  • Leistungsausschluss: Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits zuvor eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde und nach Beendigung dieser Förderung keine 24 Monate vergangen sind.

Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Ob die Leistung im Einzelfall gewährt wird, liegt im Ermessen des Vermittlers, der über den Antrag auf den Gründungszuschuss ermessensfehlerfrei entscheiden muss.

Antragstellung

Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit auf amtlichem Vordruck zu stellen. Eine fachkundige Stelle hat das Gründungsvorhaben zu begutachten und die Tragfähigkeit zu bescheinigen. Dafür kommen insbesondere die Existenzgründungsberater in Frage:

  • Steuerberater und Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer
  • Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
  • Berufsverbände und Kammern
  • Kreditinstitut und Gründerzentren

Erstellung eines Businessplan

Für die Überprüfung und Stellungnahme wird ein Businessplan benötigt, der aus folgenden Unterlagen bestehen sollte:
  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf sowie Unterlagen, aus denen die Befähigung hervorgeht (Diplom, Bachelor, Arbeitszeugnisse)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan für mindestens 3 Jahre
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens 3 Jahre
  • Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt (Freiberufler) oder beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe)

Tipp der Redaktion

Der Staat fördert zwar den Schritt in die Selbständigkeit, er tut dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Generell gilt die Regel, dass der Schritt in die Selbständigkeit wohl überlegt, sinnvoll und erfolgversprechend sein muss. Wer seinem Berater von der Arbeitsagentur den Eindruck vermittelt hat, den Gründungszuschuss nur zum Zwecke der Verlängerung der staatlichen sozialen Transferzahlungen zu beantragen, hat wenig Chancen.

Wie hat Ihnen diese Seite gefallen?