Exmatrikulation
Abschied nehmen! Die Exmatrikulation erfolgt, wenn Studierende ihr Studium mit Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen haben, oder wenn das Studium abgebrochen wird.Von Exmatrikulation spricht man, wenn ein Student sich von einer Hochschule Hochschule oder Universität abmeldet. Die Exmatrikulation erfolgt, wenn Studierende ihr Studium mit Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen haben, oder wenn das Studium abgebrochen wird.
Unter Umständen wird ein Student sogar exmatrikuliert, wenn er seinen Semesterbeitrag nicht gezahlt hat.Weitere Gründe
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule aufgrund:
- eines fehlerhaften Zulassungsbescheides,
- nicht ordnungsgemäß zum Folgesemester zurückgemeldet,
- die Beitragszahlung bei der zuständigen Krankenkasse nicht erfolgte,
- eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde
Ablauf
Mit der Exmatrikulation wird der Betroffene aus der Studierendenliste seiner Hochschule gestrichen. Im Regelfall wird die Exmatrikulation mit dem Ende des Semesters wirksam, in dem der Antrag beim Studiensekretariat gestellt wurde.Bei Studenten, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, muss die Exmatrikulation durch die Universität an die zuständige Krankenversicherung gemeldet werden.
Hat der Studierende ein Studiengebühren-Darlehen in Anspruch genommen, ist dies im Fall einer Exmatrikulation bei der entsprechenden Bank schriftlich zu kündigen. Außerdem ist ein Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek einzuholen, ausländische Studenten brauchen einen entsprechenden Entlastungsvermerk des zuständigen Büros für Internationale Angelegenheiten.
Die Exmatrikulation auf Antrag kann jederzeit gestellt werden - die entsprechenden Formulare sind in der Regel im Studiensekretariat oder beim Prüfungsamt zu bekommen beziehungsweise können als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Die Exmatrikulation auf Antrag wird zum Semesterende wirksam. Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ebenfalls möglich, allerdings müssen dafür einige Gründe vorliegen, die mit dem entsprechenden Antrag zu belegen sind.
Tipp der Redaktion
Studenten müssen sich bei einer Exmatrikulation von Amtswegen von der Hochschule oder Universität abmelden. Sofern Studenten keiner weiteren Beschäftigung nachgehen, ist es zunächst wichtig sich finanziell abzusichern. Deshalb ist es sinnvoll erst einmal beim Arbeitsamt vorzusprechen, um eventuelle finanzielle Einbrüche zu verhindern. Allerdings kommt eine Zwangsexmatrikulation selten unverhofft für Studenten, deshalb kann ein Gespräch mit der Hochschulleitung manchmal sogar eine zwangsdurchgeführte Streichung von der Studienliste verhindern.